قرض المصروفات الدراسية من بنك مصر.. تمويل يصل إلى 500 ألف جنيه
- نسخة من بطاقة ضريبة الدخل.
- مستخرج رسمي من السجل التجاري (للأنشطة التجارية والصناعية).
- تصريح مزاولة المهنة (لأصحاب الأعمال الحرة).
- كشف حساب بنكي لآخر 6 أشهر.
Darlehen für Bildungskosten von der Banque Misr
Die Banque Misr stellt in allen Filialen ein Darlehen für Bildungs- und Ausbildungskosten bereit, um den finanziellen Bedarf der Bürger vor Beginn des neuen Studienjahres zu decken. Der Kreditbetrag beträgt eine halbe Million Pfund und ist mit einem reduzierten Zinssatz verbunden. Nachfolgend finden Sie die Kreditdetails:
Finanzierungsprogramme verfügbar
Banque Misr bietet eine Reihe von Finanzierungsprogrammen an, darunter:
- Arbeitnehmer : Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, das Gehalt oder die monatliche Rate zu überweisen.
- Mitarbeiter mit Einkommensnachweis.
- Personen mit freiberuflicher Tätigkeit, gewerblicher und industrieller Tätigkeit : Einkommensnachweis erforderlich.
- Besitzer von Spartöpfen (Ägypter und Ausländer).
- Rentenempfänger und -empfänger : beinhaltet eine Zusage zur Übertragung der Rente oder ohne Verpfändung.
Kreditbedingungen der Bank of Egypt
Die Bank of Egypt hat die Bedingungen für das Studienkostendarlehen festgelegt:
- Mindestalter: 21 Jahre, maximal 65 Jahre bei Fälligkeit des Darlehens (unter Berücksichtigung des Endes der Dienstzeit der Mitarbeiter).
- Maximaler Kreditwert: 500.000 Pfund.
- Finanzierung bis zu 100 % des Studiengebührenwertes (unter bestimmten Bedingungen).
- Maximale Kreditlaufzeit: 36 Monate.
Neue Stellen bei der Banque Misr
Erforderliche Unterlagen für einen Studienkredit
- Antrag auf ein Darlehen für Ausbildungskosten.
- Eine Kopie eines gültigen Personalausweises.
- Eine aktuelle Rechnung der Versorgungsunternehmen (Gas/Strom/Wasser/Telefon) für den Wohnort.
- Abrechnung der Ausbildungskosten.
Was die Mitarbeiter betrifft, war es wie folgt:
- Vokabelzertifikat zum monatlichen Gehalt.
- Die Zusage des Arbeitgebers zur Überweisung des Gehalts bzw. der Monatsrate (bei Arbeitgeberzusage).
Für Selbstständige
- Eine Kopie der Lohnsteuerkarte.
- Ein amtlicher Handelsregisterauszug (für gewerbliche und industrielle Tätigkeiten).
- Erlaubnis zur Berufsausübung (für Selbstständige).
- Kontoauszug der letzten 6 Monate.